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Ratgeber Funkfrequenzen

Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen in Deutschland (VVnömL)

Allgemeiner Fernsehfunk des nichtöffentlichen mobilen Landfunks Funkmikrofone (Drahtlose Mikrofone)

Funkmikrofone dienen der einseitigen drahtlosen Übertragung von Sprach-, Musik- oder Tonsignalen und kommen z. B. bei Programmproduktionen, bei Musikveranstaltungen, Theateraufführungen, in Kirchen, in Kongress- oder Schulungsräumen oder im privaten Bereich zum Einsatz.

Bei Veranstaltungen sowie bei Rundfunk- und Bühnenproduktionen können je nach Bedarf Regieanweisungen, Kommandosignale oder der Live-Ton in einen am Ohr getragenen Kleinstempfänger übertragen werden (In-Ear-Monitoring). Die Empfänger von Funkmikrofonen werden auch in Kameras eingesetzt oder am Körper getragen. Funkmikrofon-Sender können auch in Musikinstrumenten eingesetzt werden.

Funkmikrofone genießen keinen Schutz vor Beeinflussungen durch gleichberechtigte Anwender. Die verschiedenen Betreiber müssen den Einsatz der Funkmikrofone vor Ort untereinander koordinieren.
Für das Betreiben von Funkmikrofonen wurden Allgemeinzuteilungen für mehrere Frequenzbereiche erlassen. Für Einzelzuteilungen sind für Funkmikrofone Frequenzen aus den folgenden Frequenzbereichen zugewiesen:

Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, sowie professionelle Nutzer drahtloser Produktionstechnik. Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik.

Die Teilbereiche 758 bis 788 MHz und 791 bis 821 MHz, die auch für Downlink-Übertragungen des drahtlosen Netzzugangs genutzt werden, bilden eine optionale Zusatzkapazität für die Nutzung von Funkmikrofonen. Betriebsfrequenzen aus diesen Teilbereichen dürfen von den Frequenzzuteilungsinhabern, unter Einhaltung der übrigen Bestimmungen, nur dann genutzt werden, wenn am jeweiligen Betriebsort aus technischen oder operationellen Gründen keine anderen Betriebsfrequenzen im Rahmen der Zuteilung nutzbar sind.

Drahtlose PMSE-Audioausrüstungen sind Funkanlagen zur Übertragung analoger und digitaler Audiosignale zwischen einer begrenzten Anzahl von Sende- und Empfangsgeräten, wie Funkmikrofonen, In Ear Monitoring Systemen oder Audio Links, die vor allem für die Herstellung von Rundfunkprogrammen oder bei privaten oder öffentlichen gesellschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen eingesetzt werden. Die max. Sendeleistung darf 100 mW betragen. Drahtlose PMSE-Audioausrüstung 823-832 MHz (PDF, 25 kByte) (Vfg. 02/2015)

Der oben genannte Frequenzbereich wird auch für andere Funkanwendungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Mikrofone im Frequenzbereich 863 - 865 MHz (PDF, 38 kByte) (Vfg. 47/2013)

Dieser Frequenzbereich ist der Allgemeinheit u. a. zur Nutzung durch Funkanwendungen geringer Reichweite zugeteilt. Darunter fallen auch Funkmikrofone mit den entsprechenden technischen Parametern. Short Range Devices (SRD) (PDF, 62 kByte) (Vfg. 30/2014 geändert mit 36/2014 und 69/2014)

Information der Obersten Fernmeldebehörde Österreich

Im Frequenzbereich 470 – 790 MHz bleibt die Situation für Funk-Mikrofone grundsätzlich unverändert. Allerdings sind zwischen den TV Kanälen keine Frequenzlücken mehr verfügbar. Auf der anderen Seite bestehen im GE06-Plan zwischen den großräumigen TV Planeintragungen regional begrenzte, ungenutzte Kanäle („White Spaces"), welche durch Funk- Mikrofone genutzt werden können. Die entsprechende Funkschnittstelle FSB-LT009 ist auf der Internetseite des bmvit veröffentlicht. Durch die Umstellung auf das digitale terrestrische Fernsehen kann das für Funk-Mikrofone nutzbare Frequenzspektrum in einigen Gebieten, insbesondere im Bereich der Staatsgrenzen durch die grenzüberschreitende Nutzung von DVB-T eingeschränkt sein. Die derzeit in Betrieb befindlichen und geplanten TV-Sender sind auf der Internetseite der RTR GmbH veröffentlicht.

Der Frequenzbereich 790 - 862 MHz wird in Zukunft nicht mehr für Funk-Mikrofone zur Verfügung stehen. Aufgrund der Nutzung durch Mobilfunk ist eine Sekundärnutzung dieses Frequenzbereichs durch Funk-Mikrofone in Zukunft nicht mehr möglich. Aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 6. Mai 2010 über harmonisierte technische Bedingungen für die Nutzung des Frequenzbandes 790 - 862 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Europäischen Union erbringen können und der Ministerratsentscheidung Nr. 67/52 vom 14. Juli 2010 ist in Österreich die Vergabe der „Digitalen Dividende" im Laufe des Jahres 2011 / Anfang 2012 geplant. Im Duplexfrequenzbereich des Mobilfunks 791 – 821 MHz und 832 - 862 MHz werden Funk- Mikrofone nur mehr maximal bis Ende des Jahres 2011 befristet bewilligt. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III, Bereich Telekom - Post, 1030 Wien, Ghegastraße 1 Seite 1

Die Duplexlücke im Mobilfunk von 823 - 832 MHz wird zukünftig exklusiv den Funk-Mikrofonanwendungen unter denselben technischen Bedingungen wie im Frequenzbereich 470 - 790 MHz zur Verfügung stehen. Diese Entwicklungen sind auch in der letzten Novelle zur Frequenznutzungsverordnung vom 24. Feber 2011, BGBl. II Nr. 068/2011 abgebildet.

Informationen vom Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Trotz der Harmonisierungsbemühungen in Europa sind heute die für die Nutzung drahtloser Mikrofone bestimmten Frequenzbänder oft Gegenstand nationaler Einschränkungen. Die Empfehlung des Europäischen Funkausschusses ERC/REC 70-03 betreffend die Nutzung von Funkanlagen mit kurzer Reichweite (SRD, short range devices) erwähnt die nationalen Einschränkungen für die sechs Frequenzbänder, die für drahtlose Mikrofone verfügbar sind. Ebenfalls genannt werden die technischen Parameter, wie die Strahlungsleistung und die in diesem Bereich geltenden harmonisierten Normen.

Für die Schweiz hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf Grund der durch den Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) vorgegebenen Einschränkungen, dieses Dokument verabschiedet, indem eine Reihe von technischen Anforderungen erlassen wurden.

Die unten stehende Tabelle zeigt die erlaubten Leistungen und die anwendbaren Technischen Anforderungen für jedes einzelne Frequenzband auf (drahtlose Mikrophone können ohne Konzession betrieben werden):

FrequenzMax. SendeleistungAnforderungenBemerkungen
470 - 694 MHz 50 mW ERP RIR1009-10
694 - 733 MHz 50 mW ERP RIR1009-10 Nutzung bis 31.12.2018 möglich
733 - 738 MHz 50 mW ERP RIR1009-10 Nutzung bis 31.12.2017 möglich
738 - 786 MHz 50 mW ERP RIR1009-10 Nutzung bis 31.12.2018 möglich
477 - 694 MHz 250 mW ERP RIR1009-11 Nutzung nur in den in der RIR1009-11 angegebenen Kanälen
701 - 726 MHz 250 mW ERP RIR1009-11 Nutzung bis 31.12.2018 nur in den in der RIR1009-11 angegebenen Kanälen möglich
733 - 734 MHz 250 mW ERP RIR1009-11 Nutzung bis 31.12.2017 möglich
741 - 782 MHz 250 mW ERP RIR1009-11 Nutzung bis 31.12.2018 nur in den in der RIR1009-11 angegebenen Kanälen möglich
786 - 789 MHz 12 mW ERP RIR1009-17 Nutzung bis 31.12.2017 möglich
823 - 826 MHz 20 mW EIRP (ca. 12 mW ERP) RIR1009-18 100 mW EIRP (ca. 60 mW ERP) für am Körper getragene drahtlose Mikrofone
826 - 832 MHz 100 mW EIRP (ca. 60 mW ERP) RIR1009-13
863 - 865 MHz 10 mW ERP RIR1009-05

Hinweise:

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